
Kronen Zeitung
„HORRORZEIT FÜR MICH“
55.800 Euro für Burgstaller nach Faustschlag
Nach dem folgenschweren Faustschlag gegen Star-Kicker Guido Burgstaller wird jetzt zivilrechtlich um Schadensersatz gestritten. Für beide Seiten ein emotionales Thema. Denn der 24-Jährige weiß nicht, wie er die geforderte Summe zahlen soll. Burgstaller sagt vor Gericht: „Ich will kein Leben zerstören. Aber ihr müsst verstehen, dass das eine Horrorzeit für mich war.“ Letztlich einigt man sich.
Es wird um jeden Euro gestritten im Wiener Justizpalast. Star-Kicker Guido Burgstaller sitzt jenem jungen Mann gegenüber, der ihm letzten Dezember vor dem Nachtclub Volksgarten einen wahrlich folgenschweren Faustschlag versetzt hat. Burgstaller knallte damals ungebremst mit dem Kopf auf den Asphalt – nach Wochen im Krankenhaus leidet er noch immer an Dauerfolgen. Seine Karriere bei Rapid hat er an den Nagel gehängt.
Über 73.000 Euro gefordert
Nachdem der 24-Jährige im Wiener Landl 16 Monate bedingte Haft wegen schwerer Körperverletzung ausgefasst hat, wird nun zivilrechtlich um Schadenersatz gestritten. Und es geht für den Niederösterreicher um einiges. Denn der Fußballer fordert über 73.000 Euro.
Verteidiger Klaus Ainedter sagt gleich zu Beginn: „Die Familie hat nichts. Mein Mandant steht mit dem Rücken zur Wand. Er hat nichts, keine Ersparnisse. Er hat ein Auto. Das ist 8000 Euro wert. Das kann man verkaufen.“ Die Eltern des 24-Jährigen hätten im Vorfeld 30.000 Euro von Familienmitgliedern und Bekannten zusammengekratzt – so das Angebot der Beklagtenseite.
„Das können wir nicht annehmen“, kontert Burgstaller-Anwalt Nikolaus Rosenauer sofort. Dann ergreift sein Mandant selbst das Wort: „Dieses Gespräch hätte ich mir gewünscht, bevor der Prozess stattgefunden hat. Ich weiß, jeder Mensch macht Fehler. Ich will kein Leben zerstören. Aber ihr müsst verstehen, dass das eine Horrorzeit für mich war. Ich hatte Angst im Krankenhaus, dass ich einschlafe und nicht mehr aufwache.“
Das nächste Angebot des schweigsamen 24-Jährigen: 50.000 Euro mit Gerichts-, Anwaltskosten und alles drum und dran. Rosenauer lehnt auch das ab. Da würde Burgstaller sogar weniger Geld bekommen, als ihm in der Vorsaison, als Rapid in der Conference League das Viertelfinale erreichte, an Prämien entgangen ist. „Und mit ihm hätten sie vielleicht sogar nicht verloren“, wirft der Anwalt ein.
Bis Weihnachten sollte es erledigt sein
Nach knapp über einer Stunde hin und her, dann ein Vergleich, dem beide Seiten zustimmen können: 50.000 Euro zahlt der junge Niederösterreicher ab dem 10. Dezember binnen 14 Tagen – also bis Weihnachten. Und 5.800 Euro bis Jänner 2029. Teil des Vergleichs ist außerdem, dass der Mitverschuldensvorwurf der Beklagtenseite zurückgezogen wird. Verteidiger Klaus Ainedter führte beim Strafprozess nämlich die Alkoholisierung des Profi-Kickers ins Treffen.
„Das ist ein großes Entgegenkommen von Herrn Burgstaller“, hält Anwalt Nikolaus Rosenauer fest. Sollte der Vergleich also bis nächster Woche nicht scheitern, „ist heuer jeder unterm Weihnachtsbaum und es ist erledigt“, so die Richterin.
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Bild: APA/TOBIAS STEINMAURER
















